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Schulbegleitung – Hilfen für Kinder mit Behinderungen

iStock_000003921899LargeSchulbegleiter, auch Integrationshelfer genannt, ermöglichen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen den Besuch der individuell für sie geeigneten Schulform (Regel- oder Förderschule).

Die Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung zum Schulbesuch auf eine persönliche Unterstützung angewiesen sind. Sie stellt für die Betroffenen ein Hilfs- und ein Kommunikationsmittel dar und unterstützt sie, die klassenbezogenen Angebote der Lehrerinnen und Lehrer anzunehmen und zu verarbeiten. Schulbegleiter

  • helfen bei lebenspraktischen Verrichtungen,
  • erledigen die anfallenden Pflegetätigkeiten während der Schulzeit,
  • unterstützen die Orientierung und helfen im Schulalltag
  • betreuen und unterstützen im schulischen Freizeitbereich (z. B. in den Pausen).

Die konkreten Aufgaben richten sich nach den persönlichen Erfordernissen der Schülerin oder des Schülers.

Die Schulbegleitung wird je nach Bedarf und Kostenübernahmeerklärung durch junge Menschen im Rahmen des »Berufsvorbereitenden Sozialen Jahres« (BSJ), durch nicht ausgebildete fest angestellte Kräfte mit pädagogischer Kompetenz und Erfahrung oder auch durch Fachkräfte mit einer pädagogischen Ausbildung (z.B. Kinderpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Sozialpädagogen/innen oder Erzieher/innen) erbracht.

Die rechtlichen Grundlagen für die Schulbegleitung als Teilbereich der Eingliederungshilfe sind in den §§ 53, 54 SGB XII geregelt.

Fragen zur Schulbegleitung beantworten wir Ihnen gerne. Bitte wenden Sie sich an die Offenen Hilfen der Lebenshilfe Neuss.

Letzte Aktualisierungen auf dieser Seite der Website:
14. 9. 2011