

In unseren Einrichtungen finden Menschen mit Behinderungen vorübergehend eine Unterbringung, wenn Eltern oder Pflegepersonen aus bestimmten Gründen die Pflege und Betreuung zeitweise nicht übernehmen können. Diese Plätze können während des gesamten Jahres von behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen belegt werden ...
Für die Dauer der Kurzzeitunterbringung wird Ihr Sohn / Ihre Tochter / Angehörige/r von qualifizierten Betreuern/innen betreut und kann an dem Freizeitprogramm der Einrichtung teilnehmen. Auch nachts können bei auftretenden Problemen Hilfestellungen gegeben werden.
Eine Finanzierung kann im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) erfolgen, wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. In Notfällen sind auch Leistungen der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) möglich. Darüber hinaus können Sie auch einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlichen Sozialamt stellen, insbesondere wenn es sich um ein Probewohnen für eine spätere Wohnhausaufnahme handelt. Die Kostenübernahme sollte vor Beginn des Kurzzeitwohnens geklärt sein.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf:
Susanne Grosser, Karin Fleischer, Wohnhaus Grimlinghausen
Tel. (02131) 34 60 30
Corinna Rulfs-Dreyer, Tel.: (02131) 3 69 18-24



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11. 1. 2012